Firmengebäude

Einseitige Kragarmregale

Regalhallen

Palettenregale

Regalhallen

Regalhallen die aus einseitigen Kragarmregalen und / oder doppelseitigen Kragarmregalen bestehen sind genehmigungspflichtig.

Für den Bau einer Regalhalle müssen sowohl die Tragkräfte für die zu lagernde Ware als auch die ortsabhängigen Kräfte aus Dachaufbau, Schnee- und Windlast genau berechnet werden.
Diese Faktoren führen dazu, dass eine Regalhalle sorgfältig geplant und individuell angepasst werden muss.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige praktische Erfahrung als Hersteller von Regalhallen und kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und ein kostengünstiges Angebot.
Selbstverständlich können wir Ihnen für unsere Regalhallen eine prüffähige Statik zur Verfügung stellen.

Bei Fragen beraten wir Sie gern telefonisch oder per E-Mail!

Anschrift
Bruckamp GmbH
Ferdinand-Porsche-Straße 6
D - 32339 Espelkamp
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Kontakt
Tel.: +49 (0) 5743 – 93377-0
Fax: +49 (0) 5743 – 93377-29
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